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Körungen

Für welches Pferd?

Für die Zucht von PRE-Pferden müssen sowohl die Hengste als auch die Stuten zugelassen sein.

Körungsbedingungen

Eine Körung kann ab dem Alter von 3 Jahren erteilt werden.

Das Pferd muss bestimmte Größen- und Merkmalskriterien erfüllen. Es muss die Hauptmerkmale der Rasse tragen und typgerecht sein..

Hier finden Sie die Körungskriterien.

Die präsentierten Pferde müssen korrekt im Zuchtbuch eingetragen sein und der Eigentümer muss einen Züchtercode besitzen. Um zu überprüfen, ob Ihr Code ein Züchtercode ist, muss er mit "50C" beginnen. Wenn er mit "50G" beginnt, handelt es sich um einen Eigentümercodes.


Die Körung erfolgt durch einen spanischen Richter, der speziell von der ANCCE beauftragt wurde.

Da mindestens 10 Pferde zur Präsentation erforderlich sind, wird in der Schweiz im Durchschnitt alle 2 bis 3 Jahre eine Genehmigung organisiert. Es ist jedoch auch möglich, sein Pferd im Ausland genehmigen zu lassen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Zuchtbuch telefonisch.


Wichtig zu wissen

Es ist verboten, die Mähnen zu flechten.

Der Richter nimmt zuerst die Masse des Pferdes. Im zweiten Schritt muss der Besitzer das Pferd in den drei Gangarten an der Hand präsentieren.

Es gibt keine montierte Präsentation.

Wie meldet man sein Pferd an?

Um ein Pferd zur Körung anzumelden, muss ein Formular 206 ausgefüllt und ausgefüllt an den Verantwortlichen des Schweizer Zuchtbuchs zurückgesendet werden.