|
ZuchtinformationenSeit dem 01.01.2007 untersteht die Führung des Studbooks in Spanien der ANCCE (Asociacion Nacional de Criadores del Cabollo Español). Im Gegensatz zu anderen Ländern arbeitet die Schweiz direkt mit der ANCCE zusammen, sämtliche Handlungen erledigt die Herdebuchstelle in der Schweiz in Zusammenarbeit mit der internationalen Sektion der ANCCE. In der Folge werden die wichtigsten Abläufe kurz beschrieben, am Ende des Dokuments finden Sie alle nötigen Jede Aktion hat einen CODE, welcher auf dem Antragsformular solicitud de servicio internacional vermerkt werden muss. Die ANCCE verrechnet für jede Aktion Unkosten, welche der Schweizer Verband bezahlt und anschliessend dem Antragssteller in Rechnung stellt. Zudem verrechnet der Schweizer Verband Unkostenbeiträge für Mitglieder und Nichtmitglieder, welche jeweils der aktuellen Tarifliste entnommen werden können. 1. Registrieren eines gekauften PRE-Pferdes auf einen neuen BesitzerWird ein PRE-Pferd gekauft, muss es auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden. Nur Pferde welche im korrekten Besitzstand gemeldet sind, können an Körungen oder Zuchtschauen präsentiert werden. Nur rechtmässig eingetragene Besitzer können Fohlen von PRE-Stuten registrieren lassen oder Deckscheine für Hengste anfordern. Der Erwerb eines PRE-Pferdes ist der Herdebuchstelle zu melden und folgende Dokumente sind einzureichen:
Hat der Besitzer noch nie ein PRE-Pferd auf seinen Namen registrieren lassen und verfügt die Person also nicht über einen Züchter- oder Haltercode sind zusätzlich einzureichen:
2. KörungenKörungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Dazu reist ein Delegierter der ANCCE an. Pferde können das ganze Jahr über bei der Herdebuchstelle mit dem entsprechenden Formular für die nächste Körung angemeldet werden. Den Zeitpunkt der Körreise bestimmt die ANCCE und dieser wird jeweils erst relativ kurzfristig bekannt. Um an einer Körung präsentiert werden zu können muss ein Pferd im korrekten Besitzstand gemeldet sein und im gleichen Jahr 3 Jahre alt werden. Nach oben besteht keine Alterslimite. Einzureichende Dokumente:
3. DeckscheineJeweils Ende Decksaison bestellt der Hengsthalter mit dem entsprechenden Formular pro Hengst die gewünschte Anzahl Deckscheine, welche ihm die Herdebuchstelle nach Erhalt zustellt. Die Deckscheine werden umgehend ausgefüllt, die blaue Seite wird der Herdebuchstelle zugestellt, die gelbe Seite bleibt beim Hengsthalter, die weisse Seite gehört immer in die Hände des Stutenbesitzers und muss bei einem Verkauf einer trächtigen Stute dem neuen Besitzer übergeben werden. 4. FohlenregistrierungDer Besitzer der Stute muss den Originaldeckschein mit den Daten des Fohlens versehen und an die Herdebuchstelle schicken (unbedingt eine Kopie machen, die im Besitz des Stutenbesitzers bleibt!). Mit diesem Dokument wird das Fohlen in Spanien gemeldet und der Stutenbesitzer erhält via Herdebuchstelle seine Einschreibdokumente. Diese müssen von einem autorisierten Tierarzt (siehe Liste) ausgefüllt werden und inkl. Bluttypisierungskarten an die Herdebuchstelle zurück geschickt werden, begleitet von einem Formular Solicitud de servicio internacional CODE 103. Ca. 6 Monate später erhält der Züchter den Pass seines Fohlens inklusive Carta de Titularidad. 5. Weitere DiensteEs sind weitere Dienste möglich (z.B Namensänderung etc). Für solche Fälle kontaktieren sie bitte die Herdebuchstelle. |
Hier die benötigten Formulare:11.2005 Handänderungsvertrag
03.2009 Deckscheinbestellformular
06.2008 Anmeldeformular Körung
03.2011 Tarifliste AECE
03.2011 Besitzstandeserklärung: englisch
10.2011 Antrag für Exklusivvergabe Kürzel (max. 3 Buchstaben) als Zusatz zum Namen von Pferden eines bestimmten Gestüts: englisch
|
|
© A.E.C.E. www.pre-aece.ch • www.andalusier-aece.ch |
|