Zuchtnews |
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30. 10. 2011
Kürzel bei der Namensgebung
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3. September 2011
Körung 2011
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02. 03. 2011
Eintrag in der Züchterliste des AECE
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| Als Schweizer Züchter von PRE gilt jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche mindestens fünf in der Schweiz geborene PRE-Fohlen auf seinen Namen eingetragen hat und auf dessen Gestüt mindestens alle 2 Jahre ein PRE-Fohlen geboren wird. Hat ein Züchter mehr als zwanzig in der Schweiz geborene Fohlen auf seinen Namen eintragen lassen, bleibt ihm der Status als Züchter erhalten, auch wenn er seine Zuchttätigkeit einstellt. Züchter, welche diese Kriterien erfüllen, können beim Vorstand einen Eintrag auf der Züchterliste des AECE beantragen |
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02. 03. 2011
PRE Pferdepässe
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| Mit einem Schreiben vom 1.3.11 bestätigt das BLW, dass für in der Schweiz geborene PRE-Fohlen auch weiterhin die Passausstellung durch den Mutterverband ANCCE in Spanien möglich ist. Dies wird durch eine Vereinbarung zwischen dem BLW und der ANCCE definitiv geregelt. Somit ändert sich am Vorgehen bei der Identifikation eines PRE-Fohlens für PRE-Züchter in der Schweiz nichts. Allerdings wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass neugeborene Fohlen UNVERZUEGLICH der Herdebuchstelle in der Schweiz zu melden sind (mit den Daten des Fohlens ausgefüllter ORIGINALDECKSCHEIN an die Herdebuchstelle senden, jeder Züchter behält eine Kopie des Dokuments bei sich). Für das Herdebuch: 3.1.11 A.Hettich |
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31. 08. 2010
Körung 2010
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22.12.06
In der CH registrierte Hengste
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| In der CH registrierte Hengste müssen, wenn sie kastriert werden, der Herdenbuchführerin gemeldet werden, es erfolgt aber kein Eintrag in den Papieren. |
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