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Zuchtnews

 


30. 10. 2011

Kürzel bei der Namensgebung


 
 


3. September 2011

Körung 2011


 
 


02. 03. 2011

Eintrag in der Züchterliste des AECE

Als Schweizer Züchter von PRE gilt jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz, welche mindestens fünf in der Schweiz geborene PRE-Fohlen auf seinen Namen eingetragen hat und auf dessen Gestüt mindestens alle 2 Jahre ein PRE-Fohlen geboren wird. Hat ein Züchter mehr als zwanzig in der Schweiz geborene Fohlen auf seinen Namen eintragen lassen, bleibt ihm der Status als Züchter erhalten, auch wenn er seine Zuchttätigkeit einstellt. Züchter, welche diese Kriterien erfüllen, können beim Vorstand einen Eintrag auf der Züchterliste des AECE beantragen

 
 


02. 03. 2011

PRE Pferdepässe

Mit einem Schreiben vom 1.3.11 bestätigt das BLW, dass für in der Schweiz geborene PRE-Fohlen auch weiterhin die Passausstellung durch den Mutterverband ANCCE in Spanien möglich ist. Dies wird durch eine Vereinbarung zwischen dem BLW und der ANCCE definitiv geregelt. Somit ändert sich am Vorgehen bei der Identifikation eines PRE-Fohlens für PRE-Züchter in der Schweiz nichts. Allerdings wird noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass neugeborene Fohlen UNVERZUEGLICH der Herdebuchstelle in der Schweiz zu melden sind (mit den Daten des Fohlens ausgefüllter ORIGINALDECKSCHEIN an die Herdebuchstelle senden, jeder Züchter behält eine Kopie des Dokuments bei sich). Für das Herdebuch: 3.1.11 A.Hettich

 
 


31. 08. 2010

Körung 2010


 
 


22.12.06

In der CH registrierte Hengste

In der CH registrierte Hengste müssen, wenn sie kastriert werden, der Herdenbuchführerin gemeldet werden, es erfolgt aber kein Eintrag in den Papieren.

 
 

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